Mikrochippflicht bei Hunden
Bereits
seit Juli 2004 ist für Hunde, die ins Ausland mitgenommen werden, der
Mikrochip ein Muss. Ohne den EU-Heimtierausweis (Reisepass für Ihr Tier),
dem Nachweis eines Mikrochips und einer gültigen Tollwutimpfung war das
Verreisen gesetzlich nicht mehr möglich. Ab 30. Juni 2008 wird der Mikrochip auch für „nicht reisende“ Hunde ein Thema, da das neue Tierschutzgesetz für alle Hunde Österreichs eine Chippflicht vorsieht. Die Änderung des bestehenden Tierschutzgesetzes § 24 / Abs. 3 regelt das elektronische Kennzeichnen von Hunden neu: „Welpen,
die nach dem 30. Juni 2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3.
Lebensmonat bzw. vor der Weitergabe gechipt und in eine Datenbank
eingetragen werden. Noch nicht gechipte erwachsene Hunde müssen bis spätestens
31. Dezember 2009 elektronisch gekennzeichnet in einer Datenbank
registriert sein.“ Aber wie funktioniert nun
das Chipen?
Der
Mikrochip hat die Größe eines Reiskorns und wird mit einer Hohlnadel an
einer definierten Stelle (linke Halsseite) unter die Haut implantiert. Im
Prinzip ähnelt der Vorgang einer Impfung und beeinträchtigt das Tier in
keiner Weise. Punkto Schmerzen kann man sagen, dass es abhängig vom
jeweiligen Hund ist. Manche Hund weinen, wie eben auch Kinder, bei einer
Impfung – bei diesen Hunden würde ich mir auch eine Reaktion auf die
Chipimplantation erwarten, grundsätzlich bekommen viele Hunde den Vorgang
aber gar nicht mit. Die auf
dem Mikrochip gespeicherte Buchstaben- und Zahlenkombination kann von Tierärzten
bzw. Tierheimen, die ein Lesegerät besitzen, jederzeit abgerufen werden.
Nach Eingabe der Nummer in einer Datenbank kann so der Besitzer umgehend
eruiert werden. Welche Vorteile hat nun
das Chipen?
Die
Vorteile liegen auf der Hand: wird ein entlaufener, verletzter Hund zum
Tierarzt gebracht, kann dieser innerhalb weniger Minuten den Besitzer
verständigen – dem Hund bleibt die unangenehme Erfahrung „Tierheim“
erspart. Auch
gestohlene Hunde können so einem Besitzer zugeordnet und ins eigentliche
Zuhause zurück gebracht werden. Natürlich
wird sich so auch das leidige Thema „ausgesetzte Hunde“ langsam aufhören
– ein Halsband war schnell abgelegt – der Mikrochip hingegen kann vom
Besitzer nicht entfernt werden. Außerdem
hat die elektronische Kennzeichnung die Funktion eines Passfotos, auch bei
gleichfarbigen Mischlingen kann so eindeutig das individuelle Tier erkannt
werden. Und wie
gesagt ist das Chipen für Auslandreisen ohnehin schon seit 2004 eine
Voraussetzung. Kontrolle und
Strafausmaß noch offen
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