Mikrochippflicht bei Hunden

 

Bereits seit Juli 2004 ist für Hunde, die ins Ausland mitgenommen werden, der Mikrochip ein Muss. Ohne den EU-Heimtierausweis (Reisepass für Ihr Tier), dem Nachweis eines Mikrochips und einer gültigen Tollwutimpfung war das Verreisen gesetzlich nicht mehr möglich.

Ab 30. Juni 2008 wird der Mikrochip auch für „nicht reisende“ Hunde ein Thema, da das neue Tierschutzgesetz für alle Hunde Österreichs eine Chippflicht vorsieht. Die Änderung des bestehenden Tierschutzgesetzes § 24 / Abs. 3 regelt das elektronische Kennzeichnen von Hunden neu:

„Welpen, die nach dem 30. Juni 2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum 3. Lebensmonat bzw. vor der Weitergabe gechipt und in eine Datenbank eingetragen werden. Noch nicht gechipte erwachsene Hunde müssen bis spätestens 31. Dezember 2009 elektronisch gekennzeichnet in einer Datenbank registriert sein.“

Aber wie funktioniert nun das Chipen?

Der Mikrochip hat die Größe eines Reiskorns und wird mit einer Hohlnadel an einer definierten Stelle (linke Halsseite) unter die Haut implantiert. Im Prinzip ähnelt der Vorgang einer Impfung und beeinträchtigt das Tier in keiner Weise. Punkto Schmerzen kann man sagen, dass es abhängig vom jeweiligen Hund ist. Manche Hund weinen, wie eben auch Kinder, bei einer Impfung – bei diesen Hunden würde ich mir auch eine Reaktion auf die Chipimplantation erwarten, grundsätzlich bekommen viele Hunde den Vorgang aber gar nicht mit.

Die auf dem Mikrochip gespeicherte Buchstaben- und Zahlenkombination kann von Tierärzten bzw. Tierheimen, die ein Lesegerät besitzen, jederzeit abgerufen werden. Nach Eingabe der Nummer in einer Datenbank kann so der Besitzer umgehend eruiert werden.

Welche Vorteile hat nun das Chipen?

Die Vorteile liegen auf der Hand: wird ein entlaufener, verletzter Hund zum Tierarzt gebracht, kann dieser innerhalb weniger Minuten den Besitzer verständigen – dem Hund bleibt die unangenehme Erfahrung „Tierheim“ erspart.

Auch gestohlene Hunde können so einem Besitzer zugeordnet und ins eigentliche Zuhause zurück gebracht werden.

Natürlich wird sich so auch das leidige Thema „ausgesetzte Hunde“ langsam aufhören – ein Halsband war schnell abgelegt – der Mikrochip hingegen kann vom Besitzer nicht entfernt werden.

Außerdem hat die elektronische Kennzeichnung die Funktion eines Passfotos, auch bei gleichfarbigen Mischlingen kann so eindeutig das individuelle Tier erkannt werden.

Und wie gesagt ist das Chipen für Auslandreisen ohnehin schon seit 2004 eine Voraussetzung.

Kontrolle und Strafausmaß noch offen

Noch nicht fixiert ist, wie die Chip-Pflicht bei Hunden kontrolliert wird. Ob es Strafen für Hundebesitzer geben wird, die ihr Tier nicht chipen lassen, steht ebenfalls noch nicht fest.

 

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